Schweigepflicht

Alle Gesprächsinhalte und Informationen unterliegen der Schweigepflicht.

Nur wenn Sie wünschen, dass ich mit einer Führerschein- oder Begutachtungsstelle für Sie Kontakt aufnehme, z. B. um Akten für Sie einzusehen, werde ich hier für Sie tätig. Dann und nur dann, wenn eine von Ihnen unterschriebene Entbindung der Schweigepflicht vorliegt, unternehme ich diesen Schritt.